Neue Jobplattform ermöglicht temporäre Arbeitskräfteüberlassung im Handel

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und der Handelsverband haben heute die gemeinsame Job-Initiative „Händler helfen Händlern“ gestartet. Das Ziel: Die Beschäftigung möglichst vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Nicht-Lebensmittelhandel zu sichern, indem diese bis zum Ende der Corona-Krise im Lebensmittelhandel mitarbeiten können. „Wir befinden uns in der wirtschaftlich herausforderndsten Zeit, die Österreich jemals erlebt hat. Die Regierung stellt daher ein 4-Milliarden-Euro-Paket für die Betriebe und Beschäftigung in Österreich zur Verfügung. Es braucht völlig neue Lösungen und rasches Handeln mehr denn je. Deshalb unterstütze ich diese Initiative sehr und bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Lebensmittelhandel, die derzeit Übermenschliches leisten“, so Schramböck heute, Sonntag.

„Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Lösungen. Mit der Jobplattform ‚Händler helfen Händlern‘ können wir ein rasches und unkompliziertes Matchmaking im Handel ermöglichen und damit die Nahversorgung der gesamten österreichischen Bevölkerung sicherstellen. Denn der Handel hält zusammen – jetzt mehr denn je“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

„Wir wollen damit einen entscheidenden Beitrag zur langfristigen Sicherung des österreichischen Wirtschaftsstandortes leisten. Gleichzeitig können wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Non-Food Handel für die nächsten Wochen eine Perspektive bieten, ihre Beschäftigung in dieser schwierigen Phase sichern und damit einen Win-Win-Effekt erzielen“, ergänzt Frank Hensel, Vizepräsident des Handelsverbandes.

Interessierte Händler, die mit einem Teil oder mit der gesamte Belegschaft temporär den Lebensmittelhandel unterstützen möchten, können dies im Einvernehmen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab sofort über die Job-Plattform des Handelsverbandes unter www.handelsverband.at/jobs-im-handeltun.

Jene Händler, die aktuell von Schließungen betroffen sind und Arbeitskräfte (auch abseits der Kurzarbeit) freisetzen müssen, werden eingeladen, vor diesem Schritt den Weg der temporären Arbeitskräfteüberlassung hin zum Lebensmittelhandel zu prüfen.

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