Gemeinden und Landesstraßenverwaltungen können aufatmen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren.  

Die Schwellenwerteverordnung ist eine wichtige Maßnahme, um Auftragsvergaben an lokale, kleinere und mittelständische Unternehmen zu erleichtern. Mit der Beibehaltung und der in Aussicht stehenden Erhöhung der Schwellenwerte können vielfältigere Unternehmensstrukturen gestärkt und kürzere Transport- und Beschaffungswege eingehalten werden“, ist Landesrat für Infrastruktur und Mobilität, Mag. Günther Steinkellner überzeugt.

Was ist die Schwellenwerteverordnung? 

Im Jahr 2009 trat die Schwellenwerteverordnung in Kraft. Dadurch ist es der öffentlichen Hand möglich, Direktvergaben bis zu 100.000 Euro sowie Bauaufträge bis 1 Millionen Euro in einem Verfahren ohne Bekanntmachung zu vergeben. Seitdem wurde die Schwellenwerteverordnung stets um zwei Jahre verlängert, ohne die Beträge zu valorisieren. Aus derzeitiger Sicht sollte diese aber mit 30.06.2023 außer Kraft gesetzt werden. Mit einer Reduktion der Schwellenwerte für das nicht offene Verfahren bei Bauaufträgen von bisher 1.000.000 Euro auf 300.000 Euro wären künftig praktisch alle größeren straßenbaulichen Instandsetzungen in einem offenen Verfahren auszuschreiben.

Initiative aus zeigt Wirkung

Nachdem die Schwellenwerteverordnung Gefahr lief auszulaufen, wurde von Seiten des Landtages eine Initiative gestartet. Ziel einer nach Wien gesendeten Resolution war die Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung. Nun wurde bestätigt, dass die Weitergeltung der Schwellenwerte im Zuge einer Verordnung des Justizministeriums auf den Weg gebracht wird. Vorerst gilt die Verlängerung bis Jahresende. Damit bleiben Direktvergaben bis 100.000 Euro möglich.

Vorteile der Schwellenwerteverordnung

1.    Höhere Schwellenwerte, bis zu denen eine Direktvergabe zulässig ist, erleichtern Auftragsvergaben an lokale kleinere und mittelständische Unternehmen.

2.    Die Schwellenwerte wurden seit 2009 nicht entsprechend der Realkostensteigerung angepasst. Daher sind die aktuellen Realwerte der Schwellenwerte – insbesondere nach den massiven Steigerungen des Baukostenindex in den Jahren 2021 und 2022 –deutlich unter die bisherigen Nominalwerte abgefallen.

3.    Einfache Vergabeverfahren beschleunigen die Beschaffung, vor allem im Krisenfall.

4.    Ohne die Schwellenwerteverordnung wären mehr formalisierte Vergabeverfahren erforderlich, was einerseits die Dauer der Vergabeverfahren verlängert, andererseits zu deutlich mehr Verwaltungs- inklusive Personalaufwand führt. Im gemeinsamen Bestreben eine Entbürokratisierung zu erzielen, ist eine Erhöhung der Schwellenwerte zielführend.

5.    Insbesondere im Bereich des Straßenbaues bzw. der Straßeninstandsetzung lässt sich feststellen, dass die Anzahl der abgegebenen Angebote bei offenen Verfahren geringer ist als bei nicht offenen Verfahren. Durch niedrigere Schwellenwerte wird der freie und lautere Wettbewerb daher nicht zwingend erhöht, sondern unter Umständen sogar eingeschränkt.

„Die vorläufige Beibehaltung der Schwellenwerte ist ein wichtiger Schritt, um den Straßenbau in Österreich effektiver zu gestalten. Die Grundsätze der Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit wird dadurch nicht beeinträchtigt, da klare Kriterien im Zusammenhang mit Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Auftragsnehmer erbracht werden müssen“, so ein erfreuter Landesrat Günther Steinkellner abschließend.

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