Strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht erhöhen die Anwenderfreundlichkeit und erleichtern die Vollziehung

 

Mit „Entlastung Österreich“ setzt die österreichische Bundesregierung bereits ab dem Jahr 2020 Maßnahmen im Umweltbereich, um die rasche Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie voranzutreiben. Insbesondere sollen Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß steuerlich begünstigt werden.

Ökologisierung durch Steuerreform

So wird im Bereich der Mobilität die NoVA aufkommensneutral, sozial verträglich und ökologisch umgestaltet. Die Steuerbelastung soll abhängig vom CO2-Ausstoß hin zu jenen Fahrzeugen verlagert werden, die einen überdurchschnittlich hohen CO2-Ausstoß verursachen. Ebenso wird die Bundesregierung die Grenzwerte des CO2-Ausstoßes bei der lohnsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen anpassen und bei der motorbezogenen Versicherungssteuer neben der Motorleistung auch den CO2-Ausstoß aufkommensneutral mitberücksichtigen. Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder anzubieten, wird auch für diese die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei unternehmerischer Tätigkeit geschaffen.

Abseits der Mobilität wird die Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen abgeschafft. Auch Biogas, Wasserstoff und LNG werden steuerlich begünstigt – nachhaltig produzierter Wasserstoff und nachhaltig produziertes Biogas aus erneuerbaren Quellen wird dabei steuerfrei. Abschließend wird aus ökologischen Überlegungen und im Sinne der Gleichbehandlung künftig auch für elektronische Zeitungen und Bücher der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent zur Anwendung kommen.

Von all dem profitiert allen voran unsere Umwelt, aber auch der Steuerzahler. Denn insgesamt ist mit den dargestellten Maßnahmen eine Entlastungswirkung im Ausmaß von rund 55 Mio. Euro verbunden.

Finanzminister Hartwig Löger: „Die rasche Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie ist uns ein wichtiges Anliegen, das auch im Rahmen von ‚Entlastung Österreich‘ nicht zu kurz kommen soll. Neben zahlreichen Maßnahmen im Bereich der Mobilität, sorgen wir auch für eine stärkere Förderung erneuerbarer Energien um diesem Anspruch gerecht zu werden.“

Entlastung Österreich

Mit „Entlastung Österreich“ sorgt die Bundesregierung auch für eine Befreiung von bürokratischem Ballast und staatlichen Hürden durch Vereinfachungen im Steuerrecht. So wurde etwa das Einkommenssteuergesetz über 30 Jahre lang permanent geändert, aber nie strukturell erneuert. Nach über 160 Novellen ist es durch die zahlreichen Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen hoch komplex. Daher kommt es nun zu einer Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts, einer Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit sowie einer Erleichterung der Vollziehung.

Ebenso kommt es im Rahmen der Vereinfachungsmaßnahmen zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit und kürzeren Verfahrensdauern. Dies beinhaltet den Ausbau und die Stärkung des Steuerombudsdienstes für Arbeitnehmer, die Abschaffung von Bagatellsteuern (wie etwa der Schaumweinsteuer), sowie die Vereinfachung der Lohnverrechnung (z.B. durch Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Lohnnebenkosten).

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs: „Das Steuerrecht ist über Jahrzehnte permanent geändert worden. Jedoch fehlt bis heute eine strukturelle Vereinfachung, wodurch die Anwendung zu einer Qual wurde. Wir sorgen nun für eine deutliche Vereinfachung, um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen und die Vollziehung zu erleichtern.“

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Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
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