Die drei Telekommunikations-Unternehmen A1 Telekom Austria, Drei Österreich und Magenta Telekom, maßgeblich für den 5G-Ausbau in Österreich verantwortlich, zeigen sich im Rahmen des Jahrespressegesprächs der IOÖ enttäuscht über den aktuellen Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2020).

 In der derzeitigen Fassung würde das Gesetz eine Kehrtwende beim raschen 5G-Ausbau bedeuten und damit die Wettbewerbsfähigkeit des digitalen Wirtschaftsstandortes nachhaltig gefährden.

Mit dem TKG 2020 soll die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) in nationales Gesetz überführt werden. Der EECC hat unter anderem zum Ziel, die Schaffung von Anreizen für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze sicherzustellen. Der Gesetzesentwurf markiert den Scheideweg für den Digitalstandort Österreich und sollte -gemäß europäischer und nationaler Zielsetzung- die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Breitbandausbau in Richtung besserer und universaler Konnektivität, Innovationsimpulse und effektiver Investitionsförderung für die nächste Dekade umsetzen.

Österreich hat sich in den letzten Jahren mit der 5G- und der Breitband-Strategie klare Ziele gesetzt, um Digitalisierungs- und 5G-Vorreiter zu werden und die digitale Kluft zwischen Städten und Regionen zu verringern. Auch das aktuelle Regierungsprogramm spiegelt diese Ambitionen wider. Darauf aufbauend haben sich die drei Mobilfunkunternehmen erst im vergangenen Herbst im Rahmen der 5G-Auktion verpflichtet, 1700 unterversorgte Gemeinden an das 5G-Netz anzubinden und bis 2023 90% der Bevölkerung mit 5G-Highspeed zu versorgen. Für das größte Mobilfunk-Ausbauprogramm der österreichischen Geschichte investieren die drei Telekommunikations-Unternehmen etwa drei Milliarden Euro.

Im Gegenzug, so setzt es die 5G-Strategie fest, schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen schnelleren und günstigeren Ausbau der 5G-Netze, damit die Investitionen ihre Wirkung entfalten können. In der Branche rechnete man berechtigterweise damit, dass das neue Telekommunikationsgesetz den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzt, und als Investitionsprogramm gemäß nationaler Zielsetzung und europäischen Richtlinien den Roll-out vereinfachen und vergünstigen und das Gold Plating für Endnutzerrechte minimieren wird.

Im Gesetzesentwurf ist von alldem nichts zu finden – damit konterkariert das TKG 2020 die nationalen Ausbau- und Konnektivitätsziele der Bundesregierung und ist auch gegenläufig zu den europäischen Zielsetzungen. Das derzeitige Gesetz führt zu zusätzlichen Rechtsunsicherheiten und beinhaltet zahlreiche marktfremde Lösungen, die in Summe massive Investitionshürden für den 5G-Ausbau darstellen: So werden die Leitungsnutzungsrechte und Richtsätze für Sendestandorte im öffentlichen Eigentum entgegen der 5G-Strategie wieder erschwert und verteuert, statt wie geplant erleichtert und vergünstigt.

Überdies sehen sich die Mobilfunkunternehmen mit einer Erhöhung der Haftung bei gleichzeitigen Verschlechterungen bei Mitbenutzungs- und Zutrittsrechten im Netzausbau konfrontiert, was sowohl Kosten als auch Rechtsrisiko für die investierenden Betreiber gravierend erhöht. Bei der Beurteilung von Hochrisikolieferanten wurde ein falscher Zugang gewählt, bei den Endnutzerrechten folgt der Gesetzesentwurf nicht der europarechtlich intendierten Harmonisierung und setzt stattdessen auf veraltete Bestimmungen. Zusätzlich finden sich im Entwurf zahlreiche zusätzliche Aufgaben im öffentlichen Interesse, für deren Kosten jedoch die Mobilfunkunternehmen aufkommen sollen.

Die Branchenvertreter sind sich einig, dass der aktuelle Gesetzesentwurf einen massiven Rückschritt zur aktuellen Rechtslage darstellt und damit die ambitionierten Ausbau- und Konnektivitätsziele der österreichischen Bundesregierung nicht erreicht werden können. Der Gesetzesentwurf setze überdies ein verheerendes Zeichen für den digitalen Investitionsstandort Österreich.

An den zahlreichen kritischen parlamentarischen Stellungnahmen zum Gesetz sieht man auch die weitreichenden Folgen für den digitalen Wirtschaftsstandort generell – viele Betriebe sehen mit diesen Rahmenbedingungen ihre künftige digitale und damit wirtschaftliche Grundlage gefährdet. Die schwerwiegenden negativen Konsequenzen für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Österreichs müssen ernst genommen und bei der Abwägung der schwierigen Interessenslage, eine neutrale, evidenzbasierte Kosten-Nutzen-Analyse angestellt werden.

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