Die Third-Party-Daten-Ära geht mit dem neuen EU-Datengesetz zu Ende. Die EU möchte damit eine wettbewerbsfähige, aber geregelte Datenwirtschaft fördern.

Seit dem 11. Jänner ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) in Kraft. Die neuen Vorschriften legen die Rechte für den Zugang zu und die Nutzung von Daten fest, die in allen Wirtschaftszweigen in der EU erzeugt werden. Das Datengesetz soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, indem es regelt, wer unter welchen Bedingungen einen Nutzen aus Daten ziehen kann. Laut EU-Vorgabe ist die Nutzung und Speicherung von Daten für Marketingzwecke ab sofort nur dann erlaubt, wenn die UserInnen ihren Consent geben – Stichwort „First-Party-Data“.

„Mit einer klar definierten Datengesetzgebung geben wir dem Nutzer die Kontrolle über die Weitergabe der von seinen vernetzten Geräten erzeugten Daten, während wir gleichzeitig den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen und das europäische Grundrecht auf Privatsphäre wahren”, so Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik.

 

Maßnahmen zur Förderung der Datenwirtschaft in der EU

In den letzten Jahren ist die Zahl der vernetzten Geräte und auch Nutzer:innen auf dem europäischen Markt rapide gestiegen. Laut Statista gab es in 2023 kein europäisches Land mit einer Internetnutzung unter 83% der Bevölkerung. Platz 1 belegt hierbei Norwegen mit einem Anteil von 99,8% – in Österreich, im Ranking auf Platz 10, sind es 95,7%. Destatis fand heraus, dass die Internetnutzung der 16 bis 74-Jährigen in den EU-27 im Zeitraum 2010-2023 um 26% anstieg. Die immer größer werdenden Datenmengen bergen ein enormes Potenzial für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU.

Die neuen Vorschriften bieten Nutzern von vernetzten Produkten die Möglichkeit, auf Daten des Gerätes zuzugreifen und diese mit Dritten zu teilen. Nutzer haben somit mehr Kontrolle, ob und welche Daten Dritte erhalten.

 

Vorteile für staatliche Institutionen und Unternehmen

Öffentliche Stellen können auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen, um auf öffentliche Notfälle wie Überschwemmungen und Waldbrände zu reagieren oder um ein gesetzliches Mandat zu erfüllen, wenn die erforderlichen Daten auf anderem Wege nicht ohne Weiteres verfügbar sind.

Auch Unternehmen profitieren vom neuen EU-Datengesetz: Der Data Act schützt europäische Unternehmen auch vor missbräuchlichen Vertragsklauseln in Verträgen zur gemeinsamen Datennutzung, die eine Vertragspartei der anderen einseitig auferlegt. Darüber hinaus ermöglicht es den kostengünstigen Wechsel zwischen verschiedenen Cloud-Anbieter. Damit kann jedes europäische Unternehmen Datendienste von verschiedenen Cloud-Anbietern kombinieren und von den enormen Möglichkeiten des EU-Cloud-Marktes profitieren.

 

Weitere Informationen zum neuen Datengesetz finden Sie hier.

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