Ab heute können die Zuschüsse beantragt werden – auch für Plug-in-Hybride, einspurige E-Fahrzeuge, E-Lastenräder und Wallboxen.

Kurz vor Weihnachten 2022 wurde die E-Mobilitätsförderung des Klimaschutzministeriums und der Automobilimporteure sowie der Zweiradimporteure für das Jahr 2023 vorgestellt. Nun geht sie an den Start. Ab heute, den 30. Jänner können Anträge gestellt werden.

Autos, einspurige Kfz, Lastenräder und Infrastruktur

Gefördert wird der Kauf von Elektro-Pkw für Privatpersonen wie bisher mit 5.000 Euro. Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in-Hybride: Sie müssen nun 60 statt 50 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro in Frage zu kommen. Bisher waren es 50 Kilometer. Der Kauf eines E-Mopeds oder -Motorrads wird je nach Leistung mit 800 bis maximal 1.900 Euro gefördert. Für den Erwerb von elektrischen Lastenrädern gibt es 900 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert.

Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für heuer 95 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben, wird es für derzeit unterversorgte Gebiete ein zusätzliches Förderprogramm geben. Hierfür sind ab Mitte 2023 weitere zehn Millionen Euro vorgesehen.

Neuer Schwerpunkt bei Firmen

Bei der Förderung für Unternehmen gibt es in diesem Jahr eine neue Schwerpunktsetzung. Während die Kaufprämie für Elektro-PKW für Betriebe ausläuft, gibt es für Firmen mehrfache steuerliche Begünstigungen, durch die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, den Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und den Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer.

Darüber hinaus will das Bundesministerium 2023 eine eigene Förderschiene für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN) etablieren, mit der Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden sollen. Dafür stehen im Jahr 2023 100 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden etwa emissionsfreie LKW, Transporter oder Sonderfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie Sattelzugfahrzeuge.
Betriebliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro

Startschuss

Die neue Förderung kann ab Montag (30. Jänner) beantragt werden. Alle Details sind auf der Website der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter umweltfoerderung.at abrufbar.

www.bmk.gv.at

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