Seit Jahresbeginn kann man mit einem europaweiten Drohnenregulativ prinzipiell mit einer in Österreich registrierten Drohne im gesamten EU-Ausland fliegen

Zum Reisen gehört für viele die Drohne ins Gepäck, im Inland wie im Ausland. „Mit dem seit Jahresbeginn gültigen EU-weiten Drohnenregulativ kann man prinzipiell mit einer in Österreich registrierten Drohne im gesamten EU-Ausland fliegen. Das Basiswissen sollte jeder Drohnenpilot haben, zusätzlich kann es überall regionale Bestimmungen geben. Diese sollte man vorab recherchieren“, rät ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Zudem sollte man gerade im Sommer bei Transport, Aufbewahrung und Nutzung der Drohne auf die Temperatur achten – große Hitze kann Fluggeräten, Akkus und Piloten zusetzen.

Einheitliche Regeln für Drohnen in der EU 

Zu den allgemein gültigen Regeln für Drohnenpiloten im In- und Ausland gehören: auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz beachten, ausreichend Abstand zu Menschenansammlungen halten, Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern. Empfehlenswert ist laut ÖAMTC-Experte auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, denn bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot.

Regionale Bestimmungen im Vorfeld checken

Prinzipiell ist es zudem immer sinnvoll, sich über die Bestimmungen am Zielort vorab zu informieren. So macht es beispielsweise wenig Sinn, eine Drohne zu einem reinen Städtetrip mitzunehmen, weil in Städten oft generelles Flugverbot herrscht. Außerdem können regionale Behörden zusätzlich zu den EU-weiten Bestimmungen auch eigene Auflagen zum Betrieb von Drohnen erlassen. Daher ist es sinnvoll, sich vor Ort nach entsprechenden Regeln umzuhören, z. B. über Flugverbotszonen in Naturschutzgebieten. „Regionale Drohnen-Apps oder Luftkarten geben Auskunft über diese Flugverbotszonen“, weiß der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs.

Neu – ÖAMTC Drohnen-Info App nun mit Dokumenten-Upload

Als Drohnenpilot ist man im In- und Ausland verpflichtet, bei jedem Flug wichtige Dokumente wie den Drohnenführerschein und die Versicherungspolizze mitzuführen. Das ist nun in der kostenlosen ÖAMTC Drohnen-Info App mittels PDF-Upload Funktion möglich. So kann man bei einer Kontrolle die nötigen Dokumente rasch und bequem vorweisen, auch im Ausland. In der App sind zudem alle wichtigen Infos sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen online verfügbar.

Drohnenexpert*innen raten zu einer guten Einschätzung der Lage in den Bergen

Beim Urlaub in den Bergen gehört für viele die Drohne ins Gepäck. „Aufnahmen von türkis-blauen Bergseen und spektakulären Gebirgszügen aus der Vogelperspektive sind verlockend. Allerdings kann ein lärmendes Fluggerät andere Menschen, aber auch Weide- und Wildtiere stören und gefährden“, erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. In jedem Fall muss man auch in den Bergen immer mit Sichtverbindung fliegen, damit man die Lage der Drohne erkennen und im Ernstfall schnell eingreifen kann. Wichtig ist auch, genügend Abstand zu unbeteiligten Personen zu halten, um diese nicht zu belästigen.

In den Bergen gibt es noch ein paar Tücken. Der ÖAMTC-Drohnenexperte fasst zusammen, was es zu beachten gilt, damit man mit der Drohne in den Bergen sicher unterwegs ist und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt:

  • Höhenunterschiede bedenken: Bei stark abfallendem Gelände ist die Flughöhe schwer einzuschätzen und sie kann sich auch sehr schnell ändern. Die maximal erlaubte Flughöhe für Spielzeugdrohnen beträgt 30 Meter, bewilligte Drohnen dürfen maximal 150 Meter hoch fliegen.
  • Wind und Wetter beachten: In großen Höhen wird die Luft dünner und die Leistung der Drohne dementsprechend geringer. Dazu kann noch kräftiger Wind kommen, was die Steuerung der Drohne zusätzlich erschwert.
  • Mit Luftfahrtteilnehmern rechnen: Rettungshubschrauber können in den Bergen blitzschnell auftauchen, ebenso andere Luftfahrtteilnehmer wie Paragleiter oder Segelflieger – hier ist besondere Vorsicht geboten.
  • Auf Tiere Rücksicht nehmen: Weidevieh oder Wildtiere können durch Drohnen aufgeschreckt werden. „Greifvögel beispielsweise fühlen sich durch Drohnen irritiert und können kleinere Fluggeräte im Extremfall sogar angreifen“, so Hetzendorfer.
  • Regionale Flugverbotszonen einhalten: In Naturschutzgebieten & Nationalparks gilt oft ein Flugverbot für Drohnen, sofern sie einen Eingriff in die Natur und Landschaft darstellen. „Über entsprechende regionale Flugverbote informiert man sich am besten vorab mit der ÖAMTC Drohnen-Info App, manchmal sind sie auch durch Schilder gekennzeichnet“, weiß der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs.

Drohnen-Flugtrainings – erweitertes Angebot in ÖAMTC Fahrtechnik Zentren

Wer vor dem Urlaub den sicheren Umgang mit seinem Fluggerät perfektionieren möchte, kann das bei einem Drohnen-Flugtraining in einem der acht ÖAMTC Fahrtechnik Zentren tun. Neben Infos über theoretische Grundlagen sammeln Teilnehmer ausreichend Praxis. Zusätzlich zu den klassischen Drohnen-Flugtrainings bietet die ÖAMTC Fahrtechnik nun auch den Kurs „A2 Fernpilot“. Dieser dient als Vorbereitung für den großen Drohnenführerschein, also die behördliche A2-Theorieprüfung bei der Austro Control. Infos und Termine unter www.oeamtc.at/fahrtechnik.

Ausführliche Informationen zu Drohnen findet man unter www.oeamtc.at/drohnen.

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