
Mit 1.1.2021 gelten einheitliche Regelungen für Taxis und Mietwägen – aktuelle Änderungen bringen weitere Verbesserungen für Fahrgäste und Standards für fairen Wettbewerb
Mit einer Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes im heutigen Ministerrat sollen ab 2021 innovative und digitale Angebote für die Fahrgäste möglich werden. So können diese in Zukunft Fahrten und Kosten teilen, auch die Preisgestaltung bei bestellten Fahrten wird flexibler und kundenfreundlicher. Nach der Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes für einheitlich hohe Qualitätsstandards, schafft die aktuelle Novelle in Österreich eines der international fortschrittlichsten Modelle für Personenbeförderung mit PKWs.
„Qualität für die Fahrgäste und für die Lenkerinnen und Lenker steht für uns an oberster Stelle. Mit den Änderungen, die wir heute im Ministerrat beschlossen haben, machen wir nochmals einen Sprung nach vorne. Mit innovativen Angeboten für die Fahrgäste und einer flexibleren Preisgestaltung bei vorbestellten Fahrten“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Konkret schafft die Novelle die Möglichkeit für die Bundesländer, bei bestellten Fahrten Unter- und Obergrenze für den Preis, der mit den Fahrgästen vereinbart wird, festzulegen. Damit wird einerseits ein schädlicher Preiskampf verhindert und andererseits wissen die Fahrgäste vorab, wie viel ihre Fahrt kosten wird. Außerdem können sich in Zukunft Fahrgäste die Fahrt teilen – und das unabhängig vom Abhol- und Zielort des jeweiligen Fahrgastes. Damit geht das Klimaschutzministerium auch auf die Kritik der Bundeswettbewerbsbehörde an den 2019 beschlossenen Regelungen ein.
Die Novelle wurde im Ministerrat beschlossen und wird nun an das Parlament weitergeleitet. Die Regelungen werden die bereits bestehende Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe, die am 1.1.2021 in Kraft tritt, ergänzen.
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