Die Gründung einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist ein umfangreicher Prozess. Die Arbeitsplattform für Energiegemeinschaften wird demnächst dazu ein gut verständliches Factsheet erstellen. Hier bereits eine kurze Zusammenfassung.

Erste Überlegungen (1) & Details mit dem Netzbetreiber klären (2): Die Gründung startet mit den ersten Überlegungen: Welche Erzeugungsanlagen gibt es, wer macht mit und welches Modell (lokale oder regionale EEG) ist möglich? Sobald die ersten Rahmenbedingungen feststehen, sollten im zweiten Schritt erste Details mit dem Netzbetreiber geklärt werden. Darunter fällt etwa die Abklärung der passenden EEG-Form oder die Wahl der Stromaufteilung (dynamisches oder statisches Modell).

Konzepterstellung (3): Nun geht es um die Konkretisierung der gesammelten Informationen aus Schritt eins und zwei. Dabei sollte der Fokus auf der Festlegung der Art der Energiegemeinschaft, der Organisationsform, der Abrechnung und des Strompreises innerhalb der EEG liegen.

Gründung der Rechtspersönlichkeit – der erste Meilenstein wird erreicht (4): zum Beispiel als Genossenschaft oder Verein. Dadurch wird die Gemeinschaft handlungsfähig wodurch die notwendige Registrierung der EEG als Marktteilnehmer unter www.ebutilities.at ermöglich wird.

Vertrag mit dem Netzbetreiber (5): Ist die Registrierung abgeschlossen, erhält die EEG eine Marktpartner-ID (RC-Nummer), welche im Vertrag mit dem Netzbetreiber anzugeben ist. Dadurch wird die Anmeldung der Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber offiziell abgeschlossen. Der Vertragsabschluss gliedert sich in zwei Bereiche – die Vereinbarung zwischen EEG und Netzbetreiber und die Vereinbarung zwischen den einzelnen EG-Teilnehmer:innen und dem Netzbetreiber. Die Verträge stellt der Netzbetreiber zur Verfügung.

Anbindung an die Marktkommunikation (6): Im letzten Schritt erfolgt die Anbindung an den energiewirtschaftlichen Datenaustausch (z.B. per EDA Anwenderportal). Hier werden die innergemeinschaftlichen Strommengen der Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen übermittelt. Die Daten sind u. a. für die Abrechnung notwendig. Je nach Größe und Komplexität einer EEG kann für die Abrechnung eine externe Software notwendig sein. Über die Marktkommunikation findet auch die An- und Abmeldung von Teilnehmer:innen durch die EEG statt.

Der Netzbetreiber sorgt für die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart-Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Datenkommunikation) für die von der Gemeinschaft angemeldeten Teilnehmer:innen. Anschließend geht die Gemeinschaft mit dem ersten Verbrauchs- und Einspeise-Zählpunkt in Betrieb.

Sind Sie bereit für die Gründung einer Energiegemeinschaft? Dann melden Sie sich bei den Expert:innen der Energieberatungsstelle Ihres Bundeslandes. Mehr Infos unter: https://energiegemeinschaften.gv.at/bundeslaender/

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