
Investitionen in Gas- und Atomkraft sollen laut EU-Kommission als klimafreundlich gelten. Wien kündigt rechtliche Schritte an. Die Fakten der EU-Taxonomie im Überblick.
Brüssel/Wien – Wenn private Investoren ihr Geld in europäischen Energieprojekten oder -unternehmen anlegen, können sie auch in den kommenden Jahren davon ausgehen, dass auch Strom aus Atom- und Gaskraftwerken in der EU-Gesetzgebung als nachhaltig eingestuft wird. Das geht aus dem Vorschlag zu einer sogenannten Taxonomie-Verordnung hervor, den die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel beschlossen hat. Doch was steckt hinter der ganzen Debatte?
Nuklearenergie und Gas werden ausdrücklich als „Brückentechnologien“ anerkannt, die dazu dienen, die ehrgeizigen gesamteuropäischen Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen gemäß dem Pariser Abkommen bis 2050 zu erreichen. Bis 2030 soll der Ausstoß von CO2 um 55 Prozent reduziert werden, gemessen an den Werten von 1990.
Warum ist eine EU-Taxonomie nötig?
Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Dafür braucht es rund 350 Milliarden Euro Investitionen, schätzt die EU-Kommission. Die Taxonomie soll dabei helfen, dass Anleger ihr Geld eher in umwelt- und klimafreundliche Wirtschaftsbereiche investieren. Momentan ist die Taxonomie vor allem für private Investoren geplant. Aber auch die EU-Kommission oder einzelne Mitgliedstaaten könnten sie als Wegweiser für Haushaltsausgaben nutzen. Sogar die Europäische Zentralbank könnte mithilfe der Taxonomie bewerten, unter welchen Bedingungen sie Banken Geld zur Verfügung stellt.
Welche Kritik gibt es an der Taxonomie?
Bisher gibt es viele verschiedene Labels für nachhaltige Geldanlagen. Mit der einheitlichen Einordnung auf EU-Ebene sollte eigentlich Greenwashing vermieden werden – also das falsche Ausweisen von schädlichen Produkten als klimafreundlich. Allerdings kritisieren inzwischen Wissenschaftler*innen, Umweltschützer*innen und auch einige Investor*innen, dass die Taxonomie Greenwashing eher fördert als es zu verhindern. Das liegt vor allem daran, dass Gas und Atomkraft als klimafreundliche Energiequellen aufgenommen werden sollen. Österreichs Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) erklärte, die Kommission konterkariere den eigenen Green Deal. Atomkraft als grün einzustufen sei werden ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, eine Zersplitterung des Marktes sei zu befürchten. Auch Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) kritisierte den Entscheid der Kommission: „Atomkraft ist weder „grün“ noch nachhaltig. Ich kann die Entscheidung der EU nicht nachvollziehen, “ schrieb Nehammer auf Twitter und sprach Gewessler seine Unterstützung für die Prüfung rechtlicher Schritte aus.
Warum sollen Gas und Atomkraft als klimafreundlich gelten?
Beide Energiequellen werden als „Brückentechnologien“ auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung gesehen, weil sie weniger Treibhausgase ausstoßen als Kohlekraft. Allerdings stoßen auch Gaskraftwerke jede Menge CO2 aus. Bei der Atomkraft gilt besonders die Lagerung der Abfallstoffe als problematisch. Die Taxonomie stellt bestimmte Bedingungen an die Einstufung von Gas und Atomkraft als klimafreundlich. Neue Gaskraftwerke sollen bis 2030 als nachhaltig gelten, wenn sie direkte Emissionen von maximal 270 Gramm CO2 pro Kilowattstunde haben. Der neutrale Grenzwert für alle Technologien liegt laut Taxonomie eigentlich bei 100 Gramm CO2 pro Kilowattstunde. Darüber hinaus sollen neue Atomkraftwerke bis 2045 als nachhaltig gelten, wenn es einen konkreten Plan für die Endlagerung ab spätestens 2050 gibt. Wie das überprüft werden soll, ist bislang unklar.
Wie stehen die einzelnen EU-Länder zu den Brüsseler Plänen?
Durch die Taxonomie erhoffen sich Länder wie Frankreich oder Polen mehr privates Kapital für den Bau von Atomkraftwerken, da diese Länder stark abhängig sind von der Atomenergie. Deutschland hingegen lehnt Investitionen in die Atomkraft ab, mit der Begründung, dass diese als Energiequelle eindeutig nicht nachhaltig sei. Die Bundesregierung unterstützt jedoch ein grünes Label für Gas mit dem Argument der Nutzung als „Brückentechnologie“ und will den Ausbau der Gasinfrastruktur vorantreiben. Eine von Spanien geführte Gruppe an EU-Ländern ist wiederum strikt gegen grün etikettierte Investitionen in beide Energiequellen. Unterstützt wird die Haltung Spaniens von Österreich, Dänemark und Luxemburg.
Wie geht es jetzt mit der Taxonomie weiter?
Nachdem die EU-Kommission die Verordnung am Mittwoch verabschiedete, haben die EU-Staaten und das Europäische Parlament vier Monate Zeit, um den Vorschlag abzulehnen. Dafür braucht es eine Mehrheit im Parlament oder es müssen sich mindestens 20 Mitgliedsländer zusammenschließen, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Sollte es keine Mehrheit dagegen geben, tritt die Verordnung automatisch in Kraft.
Mit der am Mittwoch beschlossenen Taxonomie-Verordnung der Europäischen Kommission haben Österreich und Luxemburg angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Taxonomie zu klagen. Solch eine Klage könnte Erfolg haben, schätzen Rechtsexpert*innen des Centrums für Europäische Politik. Die Kommission überschreite mit der Verordnung womöglich ihre Kompetenzen. Die Regierung in Wien beziehungsweise Klima- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler kündigte mit ihrem luxemburgischen Kollegen Claude Turmes (beide Grüne) eine Klage beim Europäischen Gerichtshof an. Gewessler nahm am frühen Nachmittag zur aktuellen Entscheidung der EU-Kommission Stellung und sprach von „Greenwashing“ und einem Geschenk an die Atomlobby. Die Atomenergie trage nicht zum Klimaschutz bei – sie sei zu teuer, brauche zu lange, so Gewessler, die auf das stark verzögert fertiggestellte Kernkraftwerk Flamanville in Frankreich verweist. Dieses teure Geld hätte man besser in Erneuerbare investiert, so Gewessler.
Die Regelung soll laut dem Willen der Kommission und der Mitgliedsstaaten am 1. Jänner 2023 in Kraft treten, es sei denn, dass der Ministerrat oder das EU-Parlament das bis dahin noch verhindert, was aufgrund der Mehrheitsverhältnisse unwahrscheinlich ist. Auch die Mehrheit der EU-Abgeordneten unterstützt derzeit die Taxonomie in dieser Form.
(bes)
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