Das Forum Versorgungssicherheit lud am 9. November 2023 zum Energiepolitischen Hintergrundgespräch. Eines der Kernthemen war hierbei die Bedeutung der Erneuerbaren Energiegemeinschaften für die Erreichung der Klimaziele. 

Grundidee dieser Gemeinschaften ist eigenen Strom zu erzeugen und diesen mit den Nachbarn zu teilen. Das Ziel: unabhängig werden von den Preissprüngen der internationalen Energiemärkte und eine sichere Selbstversorgung auch in Notzeiten. Gleichzeitig soll auch das Stromsystem selbst effizienter werden, da ein größerer Anteil der elektrischen Energie nicht mehr über weite Strecken transportiert werden muss, sondern lokal produziert und verbraucht wird. „Die österreichische Klimastrategie setzt zu Recht große Hoffnungen in die Erneuerbaren Energiegemeinschaften“, so Brigitte Eder, Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, „das ist sehr im Sinne der Verteilernetztreiber, die ebenfalls Energiegemeinschaften befürworten und unterstützen.“ 

Verschiedene Formen von Gemeinschaften 

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen wurden bereits in der Vergangenheit in kleineren Ausmaßen genutzt. So wurde beispielsweise in einem Gebäude oder einem Objekt der Strom von gemeinsam finanzierten Photovoltaikanlagen unter den Mietern aufgeteilt. Der große Vorteil daran ist, dass für die im Haus verbrauchte Energie weder Netzgebühren noch sonstige Abgaben, wie die Elektrizitäts- oder Ökostromabgabe, anfallen. 

Die Erneuerbaren Energiegemeinschaften sollen als veritables Zukunftsmodell bei der Erreichung der Klimaziele dienen. Die Stromerzeugung, welche ausschließlich aus erneuerbaren Quellen kommen soll, kann je nach Umfang lokal oder regional sein – also innerhalb des Versorgungsgebiets einer Trafostation oder eines gesamten Umspannwerks. Auch hier profitieren die Verbraucher von der Befreiung diverser Nutzungsabgaben. „Das Interesse hier ist groß“, berichtet Johannes Zimmerberger, Geschäftsführer der Linz Netz GmbH, „im Bereich von Linz Netz gibt es bereits 35 Gemeinschaften, davon sind 24 regional, haben also durchaus größere Dimensionen.“ 

Eine weitere geplante Form ist die der Bürgerenergiegemeinschaft. Da diese geographisch nicht beschränkt ist, kann quer über das Bundesgebiet Strom bezogen und geliefert werden. Da man hierbei jedoch keinen Anspruch auf Klimaschutz stellt, gibt es auch keine Beschränkung auf erneuerbare Energiequellen. Stattdessen soll dieses Modell als reine Stromtausch-Gemeinschaft genutzt werden, weswegen aber auch keine Vergünstigungen bei Endabgaben zu tragen kommen. 

Schwierigkeiten bei Berechnung 

Um zu berechnen, welcher Anteil an Erzeugung und Verbrauch den einzelnen Teilnehmern zuzuordnen ist, müssen die Verbrauchswerte mittels Smart Meter alle Viertelstunden gemessen werden. Sobald sich jedoch die Zusammensetzung eine Gemeinschaft ändert – zum Beispiel durch das Ein- oder Austreten von Mitgliedern – muss das Raster der Zuordnung wieder geändert werden. Johannes Zimmerberger beschreibt den erheblichen Aufwand, der dadurch entstehen kann: „Es gibt Gemeinschaften mit mehreren hundert Teilnehmern. Da herrscht naturgemäß auch eine größere Dynamik mit entsprechend großem Rechenaufwand.“ 

Zusätzlich soll ab 2024 auch eine Mehrfachteilnahme sowohl für Verbraucher:innen als auch Produzent:innen möglich sein. Der zusätzlich entstehende Aufwand für die Netzbetreiber soll laut Zimmermann auch in den Netzkosten einen Niederschlag finden. „Wir Netzbetreiber haben die Voraussetzungen für die Umsetzung von Energiegemeinschaften geschaffen. Wir unterstützen Gründung und Betrieb, aber man muss uns auch die finanziellen Möglichkeiten dazu geben.“ 

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