Im Vergleich dazu Werbeabgabe 2022 bei 98 Millionen Euro – Digitalsteuer trägt zu mehr Fairness bei.

Die digitale Wirtschaft war in den letzten Jahren und ist weiterhin eine der großen Herausforderungen für die Steuerpolitik. Grund dafür ist, dass Digitalkonzerne ihre Umsätze und Gewinne auch an Orten erzielen, an denen sie keine Niederlassung oder Betriebsstätte haben, so dass die Besteuerung schwierig ist und Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Die OECD und die EU arbeiten daher seit längerem an der Umsetzung von Lösungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.

Werbung im Internet bis dato von der Werbeabgabe ausgenommen

Während Werbeeinschaltungen wie Inserate, Werbespots und Plakate in klassischen Medien in Österreich der Werbeabgabe in Höhe von 5 % unterliegen, ist Werbung im Internet bzw. in digitaler Form wie etwa Bannerwerbung oder Suchmaschinenwerbung von der Werbeabgabe ausgenommen. Um schon jetzt für mehr Steuergerechtigkeit zwischen allen Werbeleistern zu sorgen, erhebt Österreich als Übergangslösung bis zu einem globalen Konsens seit 1. Jänner 2020 eine Digitalsteuer auf Onlinewerbeleistungen. Im ersten Jahr wurden 43 Millionen Euro eingenommen, 2021 waren es 80 Millionen Euro, 2022 insgesamt 96 Millionen. Für 2023 werden 120 Millionen Euro prognostiziert.

Ein wichtiger Schritt für mehr Fairness

Finanzminister Magnus Brunner: „Die Bundesregierung hat mit der Digitalsteuer 2020 als eines der ersten Länder einen nationalen Schritt für mehr Fairness gesetzt und diese Entscheidung war richtig. Denn das derzeit noch vorherrschende internationale Steuersystem trägt aktuellen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der digitalen Wirtschaft nicht ausreichend Rechnung. Es stellt auf physische Präsenz ab, während Unternehmen mit neuen digitalen Businessmodellen vielfach hohe Wertschöpfung auf einem Markt erzielen. Es ist daher eine Frage der Gerechtigkeit, dass Digital-Giganten auch dort, wo sie gute Geschäfte machen, Steuern zahlen. Österreich war zudem maßgeblich in die Verhandlungen zur internationalen Digitalsteuer involviert und wir werden auch Treiber für eine rasche Umsetzung der weiteren international notwendigen Vorarbeiten sein.“

Näheres zur Digitalsteuer

Steuerschuldner sind Unternehmen, die Onlinewerbeleistungen gegen Entgelt erbringen und innerhalb eines Wirtschaftsjahres einen weltweiten Umsatz von zumindest 750 Mio. Euro und im Inland einen Umsatz von zumindest 25 Mio. Euro aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen erzielen. Bemessungsgrundlage der Digitalsteuer ist das Entgelt, das ein Onlinewerbeleister von einer Auftraggeberin oder einem Auftraggeber erhält. Die Steuer beträgt 5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Als Onlinewerbeleistung gelten Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen. Die Abgabe ist selbst zu berechnen und beim Finanzamt für Großbetriebe anzumelden.

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